Sie möchten den Urlaub an der Ostsee mit Ihrem Hund verbringen und suchen noch eine Unterkunft, in der auch Ihr Vierbeiner herzlich Willkommen ist? In unserem Gastgeberkatalog finden Sie eine Übersicht dieser Unterkünfte.

Um Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu machen, geben wir Ihnen hier ein paar Informationen und Tipps für Ihren Urlaub mit Hund. An erster Stelle steht aber vor allem die gegenseitige Rücksichtnahme um ein vernünftiges Miteinander zu gewährleisten und es ist an dieser Stelle leider notwendig darauf hinzuweisen, dass die Hundebesitzer dafür zu sorgen haben, dass die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen sind, was ja selbstverständlich sein sollte.

In der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. Oktober gilt mit Ausnahme des ausgeschilderten Hundestrandes Anleinpflicht für Hunde. In der Zeit vom 01. Juni bis zum 31. August ist der Aufenthalt von Hunden zwischen 09:00 und 19:00 Uhr nur am ausgeschilderten Hundestrand gestattet. Der Zugang hat ausschließlich über die direkt an den Hundestrand angrenzenden Strandabgänge zu erfolgen. Den Hundestrand finden Sie im nördlichen Bereich der Ortslage Juliusruh und er beginnt zwischen den Strandzugängen „Strandidyll“ und „Badeweg“. Beachten Sie die Ausschilderung.

Hier können Sie sich mal so richtig mit Ihrem vierbeinigen Freund austoben. Bitte denken Sie aber auch daran, dass gerade hier gegenseitige Rücksichtnahme notwendig ist, damit der große und der kleine, der wilde und der ruhige Hund gut miteinander auskommen. Die Verantwortung tragen stets Sie als Besitzer eines Hundes.

Die Höhe der Kurabgabe beträgt für mitgebrachte Hunde in der Gemeinde Breege/Juliusruh 0,80 € pro Aufenthaltstag. Die Jahrespauschale beträgt 21,-€ pro Hund. Die Entrichtung der Kurabgabe ist beim Vermieter vorzunehmen.

⇒ Satzung über die Strand- und Badeordnung