Der Hundestrand befindet sich ab dem Strandabgang „Strandidyll“ in Richtung des Strandabganges „Badeweg“ in Richtung Altenkirchen, Kap Arkona. Ein entsprechendes Hinweisschild ist im Strandbereich zwischen den Strandabgängen „Strandidyll“ und „Badeweg“ angebracht.

In der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. Oktober gilt mit Ausnahme des ausgeschilderten Hundestrandes Anleinpflicht für Hunde. In der Zeit vom 01. Juni bis zum 31. August ist der Aufenthalt von Hunden zwischen 09:00 und 19:00 Uhr nur am ausgeschilderten Hundestrand gestattet. Der Zugang hat ausschließlich über die direkt an den Hundestrand angrenzenden Strandabgänge zu erfolgen.

Hier können Sie sich mal so richtig mit Ihrem vierbeinigen Freund austoben. Bitte denken Sie aber auch daran, dass gerade hier gegenseitige Rücksichtnahme notwendig ist, damit der große und der kleine, der wilde und der ruhige Hund gut miteinander auskommen. Die Verantwortung tragen stets Sie als Besitzer eines Hundes.

⇒ Satzung über die Strand- und Badeordnung